AGB


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Werbeagentur massin & ich® (Dipl.-Des. Daniel Massin) und Ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.


1.  Vertrag, Leistung und Grafischer Entwurf

1.1.     Für Verträge mit massin & ich® gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen in den Vertragsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden, gleich welcher Art, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und bestätigt worden sind.

1.2.     Angebote von massin & ich® sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. 

1.3    Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.

1.4.     Unter einem grafischen Entwurf wird ausschließlich die grafische Gestaltung einer Kommunikationslösung im Off- und Online-Bereich aufgrund eines vollständigen Briefings ohne die Realisation der Entwurfsarbeit verstanden. 

1.5.     Der grafische Entwurf wird präsentiert in Form einer Layoutskizze auf einer elektronischen Benutzeroberfläche oder mittels eines A4- oder A3-Ausdrucks auf Papier. 

1.6.     Für massin & ich® besteht im Rahmen des Auftrags grundsätzlich grafische, typografische und fotografische Gestaltungsfreiheit, Material- und Papierauswahl sind Teil des grafischen Entwurfs. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. 


2.  Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1.     Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. 

2.2. Bei Verstoß gegen Punkt 2.1. hat der Auftraggeber dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. 

2.3. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte, nicht jedoch die Eigentumsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. 

2.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

2.5. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.


3.     Kennzeichnung

3.1. Der Kunde räumt massin & ich® das Recht ein, Quellenangaben und Impressumsangaben an seine Arbeiten anzubringen. Der Kunde wird Schutzvermerke sowie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen.

3.2.     massin & ich® behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere den Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen.


4.     Vergütung

4.1. Sämtliche Leistungen werden auf Basis des vereinbarten Stundensatzes oder einer vereinbarten Pauschale zzgl. der gestzlichen Mehrwertsteuer abgerechnet.

4.2.     Nutzt der Auftraggeber den Entwurf nicht wie vorgesehen, berechnet massin & ich® dennoch die Vergütung für den Entwurf und die Nutzung, welche im Angebot bzw. durch die Auftragsbestätigung vereinbart wurde.

4.3. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt. Die Vergütung ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung in Euro zahlbar. Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

4.4. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

4.5. Eine unentgeldliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.

4.6.     Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz rechnen, wenn weder der Kunde noch massin & ich® einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachweisen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. 


5.     Material- und Organisationskosten

5.1. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder der Realisation des Entwurfs entstehende Material- und Organisationskosten sind zu erstatten und werden an den Auftraggeber weitergegeben.

5.2.     Reisekosten werden dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt.


6.     Zusatzleistungen und stillschweigende Auftragserweiterung

6.1. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung weiterer Entwürfe, Illustrationen und Fotografien, die Änderung von Reinzeichnungen, Satz- und Bilddateien sowie andere Zusatzleistungen, die entstehen durch:

    · das Vorlegen von Dateien in nicht digitalisierter Form

    · notwendige und zumutbare Inanspruchnahme von Leistungen Dritter

    · dem Aufwand für Lizenzmanagement

    · in Auftrag gegebene Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen werden dem Auftraggeber, soweit sie über den Leistungsumfang des Angebots von massin & ich® hinausgehen, gesondert in Rechnung gestellt.


7.     Fremdleistungen

7.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

7.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.


8.    Herausgabe von Daten

8.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber dies jedoch, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 

8.2. Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.

8.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

8.4. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.


9.     Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

9.1. Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

9.2. Soll der Designer die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt der Designer die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen. 

9.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber dem Designer fünf einwandfreie Muster unentgeltlich. 


10.  Haftung

10.1. Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

10.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

10.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

10.4. Der Designer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

10.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.


11.  Mitwirkung des Auftraggebers

11.1. Vor Produktionsbeginn ist ein vom Auftraggeber als fehlerfrei unterschriebener Korrekturabzug vorzulegen.

11.2. Unterschreibt der Auftraggeber keinen Korrekturabzug, so betrachtet massin & ich® nach 2 Wertagen ab Datum des Korrekturabzugs die Entwürfe und Produktionsvorlagen vom Auftraggeber als fehlerfrei freigegeben.

11.3. Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.


12.  Termine, Fristen und Leistungshindernis

12.1. Liefertermine- oder fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

12.2. Ist für die Leistung von massin & ich® eine Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

12.3. Soweit massin & ich® die vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt oder anderer für massin & ich® unabwendbarer Ereignisse nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für massin & ich® keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

12.4. Wird massin & ich® mit Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.


13.  Vorlagen

13.1. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. 

13.2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.


14.  Schlussbestimmungen

14.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.

14.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Marken. B2B. Design.

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